Zu eng gepflanzte Rosen: Das kann Ärger mit den Nachbarn geben aber auch verstärkt Blattkrankheiten hervorrufen.

Zu eng gepflanzte Rosen: Das kann Ärger mit den Nachbarn geben aber auch verstärkt Blattkrankheiten hervorrufen.

Wer etwa in meinem Alter ist und niemals zum spießigen Trupp der Gärtner gehören wollte, hat sich um die Jahrtausendwende mit Stefan Raab köstlich über den Knallerbsenstrauch am Maschendrahtzaun amüsiert. Der Comedian hatte O-Töne einer Sächsin, die sich in der Sat.1-Sendung „Richterin Barbara Salesch“ über die Pflanzung eines „Knallerbsenstrauch“ ihres Nachbarn an ihrem „Maschendrahtzaun“ beschwerte, zum Anlass für einen Song genommen.

Aber ist das wirklich lustig?

Wer jemals mit Leidenschaft ein Beet angelegt hat (oder auch einfach nur beim sonntäglichen Bräunungsakt auf der Gartenliege ordentlich Röstaromen entwickeln möchte), weiß wie schlimm es ist, wenn auf der anderen Seite des Gartenzauns plötzlich eine dichte Hecke, ein Schuppen oder gar ein Hausanbau hochgezogen wird. Denn eine Wand bedeutet immer Schatten für alles, was direkt darunter wächst und damit das Aus für sonnenhungrige Pflanzen sowie für schokibraune Haut. Stark wuchernde Sträucher können zudem zur aggressiven Konkurrenz für die eigenen Pflanzenlieblinge werden, und der beengte Stand fördert Pilzkrankheiten (siehe Foto oben mit vom Zaun stark bedrängten Kletterrosen).

Ganz zu schweigen von der Ästhetik, die sichtlich leidet, wenn ausuferndes Blattwerk gegen den Maschendrahtzaun gequetscht wird. Das ergibt dann diesen Military-Look, welcher vermuten lässt, dass der Nachbar nur seine schmutzige Wäschespinne samt „Schlüpper“ tarnen möchte. Fast noch schlimmer ist jedoch, wenn die Nachbarin den Anspruch hegt, für jede Pflanze eine neue Blütenfarbe aufzutreiben, die möglichst zu keiner der anderen Farben des bisherigen Pflanzenarrangements passt. Aber ich drifte ab …

Abstand halten – Beachtet das Nachbarrecht!

Wenn Ihr – genau wie ich – passionniert in der Erde buddelt und neue Pflanzenarrangements plant, nehmt dabei bitte Rücksicht auf Eure Nachbarn. Gerade bei den immer kleiner werdenden Grundstücken ist das oberste Gebot, sich an die gesetzlich vorgegebenen Abstände zu halten. Augen auf vor allem beim Pflanzenkauf: Prüft, wie groß eine Pflanze gern werden möchte, bevor Ihr sie in Euren Einkaufswagen legt.

Leider differieren die gesetzlichen Vorgaben nach Bundesland, was es nicht einfacher macht … In der Regel ist die Wuchsfreude der gewünschten Pflanze ausschlaggebend für den Mindestabstand zum Nachbargrundstück. Beispiele aus dem Lande Hessen: Für den stark wüchsigen Haselstrauch muss ein Abstand von 1 m zum Gartenzaun eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für die Strauchmitte. Für Hecken ist der Mindestabstand abhängig von der Höhe, auf die sie getrimmt wird. Bei 120 cm Höhe beträgt er 25 cm zum Zaun. (Quelle für beide Angaben: Nachbarrecht. Eine Orientierungshilfe. Hessisches Ministerium der Justiz)

Zu eng? Sprecht Euch mit Euren Nachbarn ab!

Damit wird es auf einem handtuchgroßen Stück Garten mit Bäumen oder Sträuchern natürlich schwierig. Also einfach pflanzen und hoffen, dass die dusselige Nachbarin erst was merkt, wenn der Haselstrauch schon jahrelang wuchert und damit kein Einspruch mehr möglich ist? Leute, Ihr macht Euch keine Freunde, wenn Ihr Eure Nachbarn vor vollendete Tatsachen stellt!

Sofern Ihr also Größeres vorhabt, bezieht Eure Nachbarn doch einfach in die Planungen ein. Auf diese Weise lässt sich so mancher Catfight unter Gärtnerinnen vermeiden! Fragt vorher nach, ob es Befindlichkeiten gibt. Arrangiert Euch, z.B. könnte jeder auf seiner Seite des Zauns einen „Freischuss“ für eine Pflanze seiner Wahl bekommen. Oder Ihr überlegt gemeinsam, wo Ihr gern Schatten haben möchtet. Ja, vielleicht wollt Ihr es ja tatsächlich beide 🙂

Wenn Ihr selbst zu den betroffenen Nachbarn gehört, die sich von einer Dornröschenhecke bedroht fühlen: sprecht es an! Schafft ein Bewusstsein für Eure Situation. Sendet Ich-Botschaften. Versucht zu verhandeln. Und wenn das nichts hilft: Wägt die Konsequenzen ab und wedelt ggf. mit dem Gesetztestext. Bevors zu einer Klage kommt, gibts jedoch auch noch Schlichtungs- oder Schiedsstellen.

Jahre später – Was wenn der Baum immer höher wird?

Es versteht sich von selbst, dass man nicht nach Jahren des einvernehmlichen Gärtnerns plötzlich fordert, die Nachbarin möge ihre 25 Jahre alte Zypresse niedermetzeln. Deswegen gibt es für Einsprüche am Gartenzaun gesetzliche Fristen, die wieder jedes Bundesland individuell regelt. Lässt man diese verstreichen, kommt aller Einspruch zu spät.

In den 80ern waren die Neubaugrundstücke noch verhältnismäßig groß und der eigene Garten wurde gern mit größeren Gehölzen bestückt. So auch von meiner Mutter. Einige ihrer Koniferen „von zierlichem Wuchs bis maximal zwei Meter Höhe“ entpuppten sich allerdings erst über die Jahre als gewaltige Solitäre, die mit einem Durchmesser von zwei bis drei Metern alle Vegetation unter sich begruben. Zwei dieser Exemplare ließ meine Mutter jüngst beseitigen, um selbst wieder einmal die Sonne zu sehen.

Einen dritten Baum, eine wunderschöne Zypresse opferte sie allerdings nur schweren Herzens und allein ihrer Nachbarin zuliebe. Letztere störte der Schattenwurf des stolzen Giganten. Von der Terasse aus betrachtet war er ihr mehr als nur ein Dorn im Auge. Da diese Nachbarn unglaublich hilfsbereit sind und meine Eltern seit Jahren unterstützen, ließ meine Mutter nach 25 Jahren die Holzfäller anrücken – ganz ohne rechtliche Notwendigkeit. Zurück blieb ein Feld der Verwüstung, das meine Mutter seitdem neu gestaltet. Dieses Mal wirklich mit zierlichen Sträuchern! Und die Nachbarin geht ihr dabei wie immer zur Hand.

So geht es also auch …

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Anmerkung: Bei obigem Text handelt es sich um eine Zusammenstellung eigener Beobachtungen und Recherchen. Ich möchte ein Bewusstsein für die Thematik schaffen und anregen, rücksichtsvoll zu handeln. Der Text versteht sich nicht als Rechtsberatung.

2 comments on “Catfight am Gartenzaun? So klappts mit den Nachbarn!

  • Dazu habe ich auch eine schöne Geschichte: Die Nachbarin, Mieterin im Obergeschoss, fragt die neueingezogene Nachbarin im Erdgeschoss mit Gartennutzung, ob sie denn nicht lieber etwas mehr Sonne hätte. Diese meint arglos, das wäre schon schön. Ein paar Tage später kommt sie nach der Arbeit nach Hause und wundert sich, es ist plötzlich so hell auf der Terrasse. Die Mieterin aus dem Obergeschoss kannte da jemanden und hat ohne Vorankündigung die Bäume fällen lassen – wohlgemerkt, sie wohnt da ebenfalls nur zur Miete. Die beiden Parteien wechseln seitdem kein Wort mehr miteinander, denn die frischeingezogene Mieterin fand das nicht ganz so spaßig, handelt es sich doch hierbei nicht um ihr Eigentum und überhaupt waren ohne ihr Wissen fremde Leute in ihrem Garten. Das ganze ist nun ein Jahr her und der Vermieter hat meines Wissens noch nichts beanstandet. Ach ja, die Aktion fand auch noch im Mai statt…mitten in der Nestbauzeit und der Mann der tatkräftigen, spontanen Nachbarin ist Rechtsanwalt…

  • Und das Thema ist ja so ergiebig: Unsere Nachbarn haben damals, um ihr Haus bauen zu können einen Kirschbaum gefällt. Der zuständige Herr beim Bauamt (inzwischen nicht mehr im Amt, da er viele merkwürdige Beschlüsse fasste) trug ihnen auf stattdessen eine Laubhecke zu pflanzen. Unsere Nachbarn hielten sich zum Glück nicht dran, denn auch wir sind froh etwas immergrünes dort zu haben und uns im Winter nicht mit der morgendlichen Kaffeetasse zuprosten zu können…

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